Wanderordnung

1. Beteiligung an den Wanderungen

Alle Wanderungen und Veranstaltungen werden rechtzeitig durch Aushang und durch Presse bekannt gegeben. Sie finden bei jeder Witterung statt, können aber hierdurch verkürzt werden.

Gäste sind zu allen Veranstaltungen herzlich eingeladen.

Die Teilnahme ist in der Regel kostenlos

2. Organisation und Führung der Wanderung

Der Wanderführer oder dessen Vertreter trifft alle Vorbereitungen für die Wanderung und deren Durchführung. Es ist diesem überlassen, markante Punkte anzugehen, welche nur unwesentlich vom normalen Streckenverlauf abweichen. Wichtig ist es, dass der Wanderführer ortskundig ist, anderenfalls kann dies durch eine Vorwanderung geschehen. Er bestimmt ebenfalls die Ruhepausen und Rastplätze. Ein Voreilen ist zu vermeiden. Wer die Wandergruppe vorzeitig verlassen will, hat dies dem Wanderführer mitzuteilen. Bei etwa auftretenden Unstimmigkeiten während der Wanderung wende man sich an den Wanderführer.

3. Haftung und Haftpflichtversicherung

Die dem Hauptverein gemeldeten Mitglieder sind bei allen satzungsgemäßen Veranstaltungen (Wanderungen, Reisen, Führungen, Naturpflege usw.) unfall- und haftpflichtversichert. Für eine eingeschränkte Anzahlt aktiver Mitglieder besteht über die Ortsgruppe eine zusätzliche Unfallversicherung.

Die Teilnahme geschieht auf eigene Gefahr. Bei Unfällen wird vom Wanderfreund tatkräftige Hilfe bei der Bergung und Betreuung verunglückter erwartet und um Unterstützung des Wanderführers gebeten. Durch Antritt der Reise oder Wanderung erkennt der Teilnehmer diese Bedingungen an.

4. Benutzung von Verkehrsstraßen

Verkehrsstraßen überquere man rechtwinklig zur Strasse, benutze den Gehweg, weiche rechts aus, überhole links, benutze auf offener Landstraße die linke Fahrbahnseite und wandere einzeln hintereinander.